Die exklusive Beratung von Portraitstudios bei der Planung und Gestaltung ihrer Geschäftsräume sowie der technischen Ausrüstung, die studiospezifische Schulung der Mitarbeiter und die Entwicklung von Marketingstrategien sind ein weiterer wichtiger Punkt im umfangreichen Dienstleistungsangebot der FotoWerkstatt.

Eine Hauptaufgabe der Wirtschaftsförderung der Bundesregierung ist die Förderung des Mittelstandes. Ziel der Mittelstandsförderung ist es, bestehende Wettbewerbsnachteile bei kleinen und mittleren Unternehmen gegenüber Großkonzernen abzubauen.
Dies gilt auch für die Unternehmensberatungen für Berufsfotografen durch die FotoWerkstatt. Die Förderung von Unternehmensberatungen verbessert die Leistungs-und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen.
Kleinere und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Handel, Handwerk, Industrie etc.) sowie freie Berufe im Rahmen vorgegebener Umsatzgrenzen. Alle Fotografen / Fotostudios, die ihr selbständiges Gewerbe länger als ein Jahr betreiben.
Existenzaufbau und -sicherung:
Existenzgründung: (innerhalb des 1. Jahres der Selbständigkeit nicht förderungsberechtigt)
Hinweis:
Für Existenzgründer gibt es individuelle sowie auch Gruppenberatungen (Seminare mit max. 3 - 5 Teilnehmern), auch in einer kostengünstigen Kombination mit einer förderungsfähigen Existenzaufbauberatung nach dem ersten Geschäftsjahr.
Die von der FotoWerkstatt in Rechnung gestellten Beratungskosten werden be-
zuschusst (ohne die MwSt.). Zu den Beratungskosten gehören neben dem Hono-
rar auch die Auslagen und Reisekosten des Beraters.
Der Höchstzuschuss:
Für allgemeine und spezielle Beratungen hat jedes Unternehmen ein Beratungskontingent von jeweils max. € 3.000,- (insg. max. € 6.000,-) im Rahmen der Laufzeit der Richtlinien, wenn mehrere thematisch voneinander getrennte Beratungen stattfinden.
Bei besonderen Beratungen, z. B. für Unternehmerinnen und Immigrantinnen / Immigranten gibt es keine Begrenzung der Anzahl der Beratungen (bei max. € 1.500,- pro Beratung) und auch keine Beschränkung der max. Gesamtförderung.
Die Beratungen müssen den Richtlinienanforderungen genügen.
Die Bezuschussung von Beratungsleistungen gelten nur für Fotostudios, deren Geschäftsbetrieb in Deutschland liegt.
Der Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn das beratene Unternehmen als Antragsteller die in Rechnung gestellten Beratungskosten (einschließlich Umsatzsteuer) vor Antragstellung in voller Höhe bezahlt hat und dies durch Vorlage eines Kontoauszuges nachgewiesen wird. Bei Barzahlungen wird kein Zuschuss gewährt.
Die Antragstellung kann durch ein elektronisches Anmeldeformular oder auf einem vollständig ausgefüllten Originalvordruck (kostenpflichtig) erfolgen.
W. Bertelsmannverlag
Tel. 05 21 / 9 11 01-0
Fax 05 21 / 9 11 01-70
Best.-Nr.: 120100-6g
Im Prinzip ist das Beantragen einer Bezuschussung ganz einfach und die Ersparnis bei einer professionellen Unternehmensberatung erheblich (bis € 6.000,-). Aufgrund dieser großzügigen Bezuschussungen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und der starken Nachfrage nach Unternehmensberatungen in diesem Jahr wird die FotoWerkstatt zukünftig verstärkt auf diesem beratenden Sektor für Sie tätig werden.
Nutzen Sie die Wirtschaftsförderung für Ihr Fotostudio, um neue Impulse für Ihre Anpassung an veränderte Wettbewerbsbedingungen zu bekommen.
Für weitere Informationen und Terminabsprachen steht Ihnen das Team der FotoWerkstatt gerne zur Verfügung.
Mit kollegialen Grüßen
Ihr Michael Belz
Hinweis:
Mitglieder des bpp erhalten bei einer Studioberatung durch die FotoWerkstatt einen Preisnachlass von 15 %.