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Staatliche Förderung für Maßnahmen der Weiterbildung

Der Europäische Sozialfonds (ESF) stellt Fördermittel für Weiterbildungsaktivitäten kleiner und mittelständischer Unternehmen in Aussicht.

Die Förderung wird in jedem Bundesland unterschiedlich gehandhabt. In den meisten Fällen laufen die Förderprogramme über Investitionsbanken des jeweiligen Bundeslandes. Insgesamt gibt es über 50 verschiedene Förderprogramme aus Mitteln des ESF.

Alle Informationen zum Europäische Sozialfonds (ESF)  sowie alle ESF Kontaktstellen und Ansprechpartner in den einzelnen Bundesländern finden Sie auf der Homepage www.esf.de.

Auch Berufsfotografen haben die Möglichkeit, für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter Fördermittel zu beantragen, die von 30 % bis zu 80 % der Seminargebühren ausmachen. Zusätzlich können evtl. Anreisekosten/Übernachtungskosten und Verdienstausfallgeld, bzw. Freistellungskosten für Mitarbeiter angerechnet werden. Selbstständige Fotografen können während der ersten fünf Jahre ihrer Selbstständigkeit die Förderung für die eigene Weiterbildung in Anspruch nehmen.

Ein Antrag auf Weiterbildungsförderung muss in den meisten Bundesländern bis zu 6 Wochen vor der geplanten Weiterbildung bei der verantwortlichen Institution eingereicht werden. Diese ermittelt dann, wie viel Prozent der Seminarkosten und gegebenenfalls oben erwähnte Zusatzkosten erstattet werden können. Die jeweiligen Förderbestimmungen werden dann im Einzelfall geprüft. 

Eine Förderung ist nicht grundsätzlich möglich. Die Formalitäten, ob und in welchem Umfang gefördert wird sind individuell abzuklären.

1. Prämiengutscheine

Dieses Instrument der „Bildungsprämie“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung fördert besonders Zielgruppen mit geringem Einkommen. Die Förderung, die am 01.12.2008 in Kraft getreten ist, erfolgt bundesweit und kann sowohl für die Seminare im Bereich Fotografie als auch für die Weiterbildungslehrgänge zur Erlernung der Bildbearbeitungssoftware Photoshop in Anspruch genommen werden.

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2. Staatliche Förderung für die Unternehmensberatung von Fotostudios durch die FotoWerkstatt

Die finanzielle Förderung von Unternehmensberatungen für Fotostudios durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zielt ab auf Beratungen in Bezug auf alle wirtschaftlichen, technischen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen und Probleme der Unternehmensführung und der Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen. Förderberechtigt sind alle Fotografen / Fotostudios, die ihr selbständiges Gewerbe länger als ein Jahr betreiben. Die Beratungen durch die FotoWerkstatt sind als förderwürdig anerkannt.

Hier erfahren Sie mehr über staatliche Zuschüsse...



3. Bildungsscheck NRW

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert auch im Jahr 2011 die Weiterbildung von Beschäftigten kleiner und mittlerer Unternehmen. Dies gilt auch für die Weiterbildungsangebote im Bereich der Berufsfotografie, sowohl für die Seminare und Workshops als auch für Weiterbildungslehrgänge zur Erlernung der Bildbearbeitungssoftware Photoshop.

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4. ESF Fachkursförderung

Hier sind die Mittel leider ausgeschöpft!
Eine Fachkursförderung des Landes Baden-Württemberg ist voraussichtlich erst wieder im Jahr 2014 möglich!

Die Fachkursförderung des Landes Baden-Württemberg soll nachhaltig dazu beitragen, die Nachfrage nach beruflicher Weiterbildung in der derzeitigen wirtschaftlichen Lage stabil zu halten bzw. zu steigern. Voraussetzung für die Fachkursförderung des Landes Baden-Württemberg ist, dass entweder der Wohnsitz oder der Beschäftigungsort des Seminarteilnehmers/der Seminarteilnehmerin in Baden-Württemberg liegt.

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