Infoschreiben an Berufsfotografen zu aktuellen Themen der professionellen Portraitfotografie.




04.03.2011

 

LIVE PORTRAIT CONTEST 2011

Zum 10. Mal findet im sauerländischen Willingen der LIVE PORTRAIT CONTEST statt.

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Rückblick auf 2010

Zum Ende des vergangenen Jahres gab es einige "Aufreger" für die professionelle Portraitfotografie:
- Passbildautomaten in Einwohnermeldeämtern
- anonymisiertes Bewerbungsverfahren ohne Bewerbungsbilder
- Handwerkskammer: Seminare zur Erlernung von Fotografie für andere Handwerker

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bpp convention - bpp contest 2011

20. bis 22. März 2011
mit einem umfassenden, sehr abwechslungsreichen Programm

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International Photographic Qualifications - IPQ

Es sind bereits 25 Fotografen mit ihren Arbeiten durch eine internationale Jury ausgezeichnet worden.

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Kuriose Rechtsgeschichten

Portraitfotografen brauchen heutzutage auch einen guten Rechtsanwalt.

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nach einer längeren Pause heute wieder einmal ein Newsletter aus der FotoWerkstatt mit einigen interessanten Informationen, Veranstaltungshinweisen und einigen seltsamen, rechtlichen Dingen, die Portraitfotografen widerfahren können.


LIVE PORTRAIT CONTEST 2011

Nunmehr zum 10. Mal findet im sauerländischen Willingen der LIVE PORTRAIT CONTEST (LPC) statt. Ein Wettbewerb für Berufsfotografen der ganz besonderen Art und in seiner Form sicherlich einzigartig.

Wie in den vergangenen Jahren treten auch in diesem Jahr vier Fotografinnen und Fotografen aus Deutschland, den Niederlanden und der Schweiz gegeneinander an, um ein Wettbewerbsthema, das sie erst wenige Tage vorher mitgeteilt bekommen, live vor Publikum zu fotografieren. Dafür haben sie jeweils knapp eine Stunde Zeit und müssen mit dem gleichen vorgegebenen Equipment und das gleiche Modell fotografieren.

Vier Kurzseminare für das zuschauende Publikum und hoher Pulsschlag und schweißtreibende Arbeit für die Kandidaten. Dieser Wettbewerb hat eine große Faszination in den letzten Jahren erreicht. So verfolgten letztjährig bereits am Sonntagvormittag um 11.00 Uhr über 200 interessierte Fotografen die Anstrengungen der Kandidaten. Deshalb ist der LPC auch etwas Besonderes, wo sich das Anschauen lohnt.

Der LPC findet in diesem Jahr statt
am 20. März,
von ca. 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
im Sauerland Stern Hotel, 
34508 Willingen/Upland

im Rahmen der bpp convention 2011. Den LPC können aber auch, wie in der Vergangenheit, Fotografen, die nicht Mitglied im bpp sind, gerne besuchen und sind hier sehr herzlich eingeladen. Die Ticketgebühr beträgt inkl. einer Mittagsverpflegung und einer Kaffeepause 45,- EUR zzgl. MwSt.

Weitere Informationen und Ticketbuchung hier.

 


Rückblick auf 2010

Zum Ende des vergangenen Jahres gab es einige "Aufreger" für die professionelle Portraitfotografie. Wir erinnern uns noch:  

1.) Petitionsantrag an den Bundestag gegen die Aufstellung von Passbildautomaten in Einwohnermeldeämtern.

Wie ist das ganze ausgegangen?
Zum Ende hatten etwa 1.500 Fotografen und Fotohändler diese Petition unterschrieben. Ich meine, ein bisschen wenig, wenn man bedenkt, was es für viele Geschäfte, deren Mitarbeiter bedeutet, zukünftig vielleicht keine Passbilder mehr machen zu können.

Das Anliegen und die Petition waren legitim. Die Form des Antrags eher unglücklich. Erschreckend war teilweise die negativen Äußerungen, die in dem Forum auf der Website des Bundestages zu diesem Thema zu lesen waren. Es zeigt sich hier, dass Berufsfotografen in der Bevölkerung oft kein gutes Image haben und darüber nachdenken sollten, dies zu verbessern.


2.) Antidiskriminierungsgesetz bzw. das daraus resultierende anonymisierte Bewerbungsverfahren ohne Bewerbungsbilder.

Hier gibt es nichts Neues zu berichten, außer, dass das Pilotprojekt läuft und letztendlich wird es eine rein politische Entscheidung sein, wobei man das Gefühl hat, dass rotgrüne Politiker hier eher zustimmen und schwarzgelbe Politiker dieses Bewerbungsverfahren eher ablehnen. Über Sinn und Unsinn eines solchen Verfahrens lässt sich trefflich streiten. Hier muss jeder, der Personal einstellt, einfach einmal überlegen, wie wenig Informationen er noch in einer anonymisierten Berufsbewerbung dann erhalten wird.

Letztendlich wird die Entscheidung dann auf eine andere Ebene verlagert. Die Berufsbewerber werden zu einem Vorgespräch geladen und dann wird man - und das wird sich niemals ändern - auch unter dem äußeren Eindruck, den ein Bewerber vermittelt, letztendlich die Entscheidung fällen, ob man ihn einstellt oder nicht. Da dies so ist, macht es eigentlich keinen Sinn die Abgabe eines Bewerbungsbilds zu verbieten. Ausserdem findet man Arbeitssuchende sehr häufig mit einem eigenen Profil/mit Foto (z. B. bei Xing) im Internet und ein Hinweis auf solch ein eigenes Profil im Internet in einer Bewerbungsmappe ist nicht verboten.


3.) Der größte Aufreger war sicherlich das Thema Handwerkskammern und ihre Seminare zur Berufsweiterbildung "Seminare zur Erlernung von Fotografie" für andere Handwerker, damit sie sich ihre Flyer und Internetpräsentationen selbst fotografieren können.

Es gibt hier eine sehr einheitliche Meinung, auch u. a. von Berufsverbänden, dass dies - gerade, weil die Handwerkskammer die Interessen der Berufsfotografen zu vertreten haben - nicht geht. Auch das ZDH in Berlin hat sich, wenn auch eher bedeckt und sehr vorsichtig, kritisch zu diesen Angeboten der einzelnen Kammern geäußert.

Die drei beschriebenen Kammern, gegen die auch seitens der FotoWerkstatt und des bpp (bund professioneller portraitfotografen) und vieler Fotografen vorgegangen wurde, haben inzwischen ihre Seminarangebote von ihren Internetseiten entfernt.

Am meisten zierte sich hierbei bis zum Schluss die Handwerkskammer Berlin. Aber, nach dem letzten Newsletter der FotoWerkstatt, in dem auch dazu aufgerufen wurde, einmal "massiv Druck auszuüben", kam 24 Std. später ein Schreiben, in dem die Handwerkskammer erklärte, diese Seminare auszusetzen und zukünftig auch nicht mehr durchzuführen. Gleichzeitig kam auch die dringende Bitte, Fotografen möchten doch nicht mehr E-Mails schreiben und nicht mehr anrufen!

In diesem Zusammenhang mit den beschriebenen Punkten habe ich neben viel Zustimmung auch  von einigen Kollegen heftige, massive Kritik erfahren. Solange dabei die Form die guten Sitten der Kommunikation nicht verletzt wird (was leider nicht immer der Fall war), ist dies auch für mich kein Problem.

Ich persönlich finde aber, dass Fotografen sehr wohl das Recht darauf haben, die wenigen Privilegien, die sie noch haben, zu verteidigen und zu schützen, was letztendlich die Seriosität ihres Berufsstandes unterstreicht. Fotografen, die dies tun, sind sicherlich nicht "weltfremd", sondern im Gegenteil, sie sehen ganz genau, was in dieser Welt der Fotografie zzt. mit ihrem Beruf passiert.

Jeder Berufsstand, jede Berufsorganisation, seien es die Arbeitgeber oder seien es auch die Gewerkschaften, die Freiberufler, wie Apotheker oder Ärzte oder die Handwerker, jeder versucht, seine Interessen zu wahren und zu schützen und es ist auch sein gutes Recht.

 


bpp convention - bpp contest 2011

Der bund professioneller portraitfotografen (bpp) wird seine Mitglieder vom 20. bis 22. März zur bpp convention 2011 ein mit einem umfassenden, sehr abwechslungsreichen Programm, was sich über drei lange Tage und nicht minder kurze Nächte erstreckt.

Einer der Höhepunkte dürfte der sehenswerte Auftritt des englischen Topfotografen Stuart Weston (Hasselblad Master) sein, der neben der Fotografie auch als Designer und Produzent und Hersteller von professionellen Videoclips für Musiker sich einen Namen gemacht hat.

Spannend und interessant wird es dann auch mit Sicherheit wieder bei der Bekanntgabe der Gewinner der bpp contests 2011, werden die seit Ende letzten Jahres in fünf Kategorien ausgeschrieben waren und von den Mitgliedern des bpp bewertet und juriert wurden. Insgesamt waren zu diesen Contests, für die in fünf Kategorien 763 Bilder (von 236 Fotografen) eingereicht wurden, 106 Fotografen mit 148 Bildern für die Endausscheidung nominiert. Anlässlich des "Evening of Honor" bei der bpp convention werden alle Gewinner bekannt gegeben und geehrt.

Wegweiser:

 


International Photographic Qualifications - IPQ

Diese neue vom bpp geschaffene Möglichkeit der hochwertigen beruflichen Qualifikation für Portrait- und Hochzeitsfotografen findet immer größeren Anklang und Beachtung. Nunmehr sind bereits 25 Fotografen mit ihren Arbeiten durch die internationale Jury unter der Leitung von Henk van Kooten aus den Niederlanden ausgezeichnet worden.

Auch die zweite Jurierungsrunde, die vom 19. bis 20. Februar in Köln stattfand, brachte teilweise sehr gute Ergebnisse und hervorragende Präsentationen.

Dass die IPQ auch öffentlich Wertschätzung und Anerkennung erhalten, zeigt die Tatsache, dass auf der letzten Ausgabe der Fachzeitschrift PROFIFOTO sowohl auf dem Cover wie auch im Innenteil die Bildstrecke von Hans Einspanier (Creative People, Bewertungslevel 3 - International Photographer of Excellence) veröffentlicht wurde.

Für Portraitfotografen ein eher seltenes Privileg und eine besondere Auszeichnung durch diese Fotofachzeitschrift.

Alle Infos zu den IPQ hier.

PROFIFOTO

 


Kuriose Rechtsgeschichten

Portraitfotografen brauchen heutzutage vieles, um erfolgreich arbeiten zu können. Dazu gehört auch ein guter Rechtsanwalt.

Das muss auch der Kollege gedacht haben, dem Folgendes passierte:
Er hatte eine Aktserie einer Kundin fotografiert, die damit sehr zufrieden war, aber wenige Tage später ihn schriftlich aufforderte, alle Daten, die von ihr existierten, von seinem Rechner zu löschen und dies auch schriftlich zu garantieren. Der Kollege wäre hierzu nicht verpflichtet gewesen, da er die Daten ja nicht veröffentlichen wollte; hat dies aber letztendlich doch getan.

Wieder wenige Tage später erhielt er ein neues Schreiben, dass eines der besagten Bilder dieser Kundin auf seiner Internetseite zu sehen sei, was die Kundin unter allen Umständen nicht wollte. Der Kollege antwortete der Kundin darauf, dass dies nicht der Fall sei, sondern dass die abgebildete Dame eine andere Frau sei und diese Aufnahme nichts mit ihren Bildern zu tun hätte.

Wie es heute so ist, zwei Tage später rief der Rechtsanwalt der Kundin an und verlangte, dass dieses Bild entfernt werden sollte. Der Fotograf erklärte auch dem Rechtsanwalt, es handele sich nicht um seine Mandantin sondern um eine andere Kundin, von der er auch über eine schriftliche Auftrags- und Veröffentlichkeitserlaubnis habe und er jetzt nicht einsähe, dass er dieses Bild von seiner Internetseite nehmen soll.

Mehrere Wochen passierte gar nichts. Plötzlich erhielt der Fotograf vom zuständigen Amtsgericht einen Klagebescheid mit finanziellen Forderungen in Höhe von mehreren tausend Euro und der Unterlassungsaufforderung, dieses Bild sofort von seiner Internetseite zu entfernen.

Nun könnte man denken, alles nicht schlimm, weil, der Kollege hat ja eine Vollmacht der Kundin, die auf der Internetseite abgebildet ist.

Aber: Woher weiß nun der zuständige Richter, welches Bild von welcher Kundin ist, da die Gesichter kaum zu erkennen sind?

Hier ist nun guter Rat teuer. Das Vorlegen der entsprechenden Original-Bilddatei ist letztlich auch rechtlich kein 100%iger Beweis, da auch solche Daten nicht fälschungssicher sind. Bleibt dem Richter also vielleicht nichts anderes übrig, als beide Damen - so, wie sie sich haben fotografieren lassen - persönlich in Augenschein zu nehmen? ☺

Stand zurzeit: Der Klage folgte eine Gegenklage, Gericht und Anwälte sind aktiv und haben sehr viel Arbeit.


Was die zunehmenden Billigangebote im Internet, speziell auch auf den Websites verschiedener Gutscheinportale, für böse Folgen haben können, zeigt sich an folgenden Beispielen:

Zwei Fotografen wurden mit der Tatsache konfrontiert, dass ihre Kunden, die von sich Portraitaufnahmen hatten machen lassen, wenige Tage später die Studios aufsuchten und ihr Geld zurückverlangten mit dem Argument, eine vergleichbare Leistung (Kinderfotos oder Beautyportraits) bei anderen Fotografen im Internet zu einem viel niedrigeren Preis angeboten bekommen zu haben. Und schnell war hierbei auch die Rede von "Wucher" und "Abzocke".

Rein rechtlich gesehen, hat der Kunde kein Recht, die erbrachte Leistung (Fotos) zurückzugeben und sein Geld zurückzuverlangen nur weil er später irgendwo ein günstigeres Angebot gesehen hat. Dies kann er nur, wenn eindeutige Qualitätsmängel reklamiert werden. Entscheidend hierbei aber ist, dass ein Werkvertrag zwischen Fotograf und Kunde geschlossen wurde, und dieser Werkvertrag dann auch gültig ist.

So paradox, wie das klingt: Wenn ein solcher Werkvertrag NICHT vor der Aufnahme oder direkt danach schriftlich mit Angabe der einzelnen Preise und Leistungen unterschrieben wird, kann es tatsächlich dazu kommen, dass Aussage gegen Aussage steht, auch, was den Preis angeht. Der Kunde dann sein Geld evt.zurückfordern / vor Gericht gehen kann.

Ein weiterer Punkt ist hier auch unbedingt zu beachten: Neben den AGBs, die deutlich sichtbar im Geschäft ausgehängt sein müssen, muss auch eine komplette und umfassende Preisliste frei verfügbar ausgelegt oder aufgehangen sein, d. h., der Kunde muss diese Preisliste z.B. auf dem Tisch der Besucher- oder Beratungsecke, wo er ggf. auf seinen Termin wartet, einsehen können. Auf Verlangen des Kunden hin muss ihm auch vor der Aufnahme, im Beratungsgespräch, eine solche Preisliste ausgehändigt werden.

Es ist schon ein verrückte Zeit. Ich kann mich nicht erinnern, dass wegen solcher Dinge früher Rechtsanwälte bemüht wurden. Aber, Schuld sind letztendlich auch viele Fotografen, die mit Billigangeboten und mit unseriösen Angeboten die Verbraucher verunsichern und zu solchen Aktionen verleiten.

Dennoch sollten wir nicht vergessen, dass in ca. 99 % aller Fälle unsere Kunden mit unserer Arbeit zufrieden sind und den von uns verlangten Preis für eine gute Arbeit gern bezahlen.

 


Das war's für heute.

Herzliche Grüße und gute Geschäfte

Ihr und Euer
Michael Belz
- geschäftsführender Gesellschafter der FotoWerkstatt -


Impressum

FotoWerkstatt - Michael Belz, Wolfgang Kornfeld GbR

Privatwirtschaftliches Weiterbildungszentrum für Fotografen

Engeldorfer Str. 25, D-50321 Brühl
Tel.: +49 (0) 22 32/57 93 99-0, Fax: +49 (0) 22 32/57 93 99-29

E-Mail: info@fotowerkstatt-belz.de / Internet: www.fotowerkstatt-belz.de

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