Infoschreiben an Berufsfotografen zu aktuellen Themen der professionellen Portraitfotografie.




30.11.2010

 

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

irgendwie wird man in den letzten Wochen und Monaten das Gefühl nicht los, dass der deutschen Berufsfotografie, insbesondere dem Portraitfotografen, große Gefahren für die Existenz entstehen, aufgrund diverser Entscheidungen der Politik .

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Petitionsantrag an den Bundestag gegen die Aufstellung von Passbildautomaten in Einwohnermeldeämtern

Für großen Ärger und inzwischen auch Widerstand sorgt eine Äußerung des Bundesinnenministers in einem Erlass zur Einführung der neuen Personalausweise vom 22. April 2010.

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Antidiskriminierungsgesetz - Anonymisiertes Bewerbungsverfahren ohne Bewerbungsbilder - Pilotprojekt jetzt auch in NRW

Seit wenigen Wochen läuft ein Pilotprojekt der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, um zu testen, ob das so genannte anonymisierte Bewerbungsverfahren in Zukunft in Deutschland vielleicht durchgeführt werden kann.

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Handwerkskammern unter Druck

Nach der Veröffentlichung über das geschäftsschädigende Verhalten von drei Handwerkskammern ist es zu zahlreichen Protesten und Reaktionen seitens der betroffenen Fotografen gekommen.

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Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

irgendwie wird man in den letzten Wochen und Monaten das Gefühl nicht los, dass der deutschen Berufsfotografie, insbesondere dem Portraitfotografen, große Gefahren für die Existenz entstehen, aufgrund diverser Entscheidungen der Politik.

Neben der Diskussion um die Einführung des anonymisierten Bewerbungsverfahrens, was auch das Verbot von Bewerbungsbildern mit sich bringen würde, hat eine vor einigen Monaten ausgesprochene Empfehlung des Bundesinnenministers zur Einführung des neuen Personalausweises für Unruhe gesorgt. Herr de Maizière schrieb in einem Erlass, dass u. a. die Herstellung von Passbildern auch durch die Einwohnermeldeämter der Kommunen selbst erfolgen könne. Das dritte und ja nicht neue Problem ist die Zwangsmitgliedschaft für Fotografen in Handwerkskammern. Das vor kurzem festgestellte, berufsschädigende Verhalten einiger Kammern gegenüber den Fotografen, die in diesen Kammern Mitglied sind, treibt viele Fotografen inzwischen auf die Barrikaden.

Wurden solche oder ähnliche Probleme oder Gefahren in der Vergangenheit von Fotografen oft mit Schulterzucken und Gleichgültigkeit empfunden, so scheint es jetzt durch diverse Veröffentlichungen - auch u. a. durch die Infomails der FotoWerkstatt, dass sich Widerstand regt und viele Berufsfotografen nicht mehr jede Einschränkung in ihrer Tätigkeit und den daraus erfolgenden Umsatzverlusten klaglos hinnehmen wollen.


Petitionsantrag an den Bundestag gegen die Aufstellung von Passbildautomaten in Einwohnermeldeämtern

Für großen Ärger und inzwischen auch Widerstand sorgt eine Äußerung des Bundesinnenministers in einem Erlass zur Einführung der neuen Personalausweise vom 22. April 2010. Herr de Maizière sieht u. a. die Möglichkeit, dass die für den Personalausweis notwendigen Lichtbilder auch von der Personalausweisbehörde gefertigt werden können.

Auf Anfrage beim Pressesprecher des Bundesinnenministeriums durch den bpp (bund professioneller portraitfotografen) betonte der zuständige Pressesprecher, dass dies lediglich eine Option sei, die den Kommunen eingeräumt werde und es würde keinerlei "Beeinflussung" der Kommunen durch das Innenministerium stattfinden.

Darauf gefragt, warum der Bundesinnenminister überhaupt eine solche Empfehlung ausspreche, wurden folgende Gründe angeführt:
Unter anderem sollte ein Medienbruch zukünftig vermieden werden (d. h., es sollen nach Möglichkeit bald keine Papierbilder mehr abgegeben werden, die dann umständlich eingescannt werden müssen). Außerdem sehe man eine gewisse Bürgerfreundlichkeit in dem Serviceangebot, die Passbilder direkt vor Ort machen zu können. Der dritte Punkt: Sicherheitsaspekte. Es sollte vermieden werden, dass evtl. "Bildmanipulationen"(??) stattfinden.

Bleibt die Frage: Wer oder was wird hier eigentlich manipuliert?

Fakt ist, und das nicht erst seit dieser unsäglichen Empfehlung, dass in den letzten Jahren in immer zunehmendem Maße die Kommunen in ihren Einwohnermeldeämtern Passbildautomaten aufstellen lassen, die dann von den Bürgern zur Herstellung von Passbildern für alle behördlichen Unterlagen benutzt werden können. Die Frage, die sich hier aufdrängt, ist, dürfen das die Kommunen überhaupt? Mit welcher Legitimation schädigen Städte und Gemeinden Fotostudios und Fotofachgeschäfte, die letztendlich doch auch Gewerbesteuerzahler sind?

Um dies zu klären und ggf. eine Aufstellung solcher Automaten zu verhindern, ist eine Petition beim Deutschen Bundestag beantragt worden, um die Einmischung des Staates in privatwirtschaftliche Angelegenheiten zum Nachteil von Berufsfotografen zu verhindern.

Dieser Antrag, auch wenn er nicht in allen Punkten glücklich formuliert ist, kann und sollte (auch aus Gründen der Solidarität) von möglichst vielen Berufsfotografen, aber auch von den Mitarbeitern der Studios (deren Arbeitsplätze hängen letztendlich auch daran), unterzeichnet werden.

Die Mitzeichnungsfrist für diese Petition endet am 15.12.2010.

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=14694

Auch, wenn diese Petition wohl wenig Erfolg in der grundsätzlichen Sache haben dürfte, ist es dennoch sehr wichtig, dass hier zum ersten Mal Berufsfotografen nachdrücklich auf ihre Probleme aufmerksam machen und dies auch öffentlich. Berufsfotografen haben in der Politik so gut wie keine Lobby, aber, wenn niemand etwas von uns hört, kann auch niemand etwas für uns tun.
Bisher haben etwa 800 Personen diesen Petitionsantrag gezeichnet. Um aber mehr Aufmerksamkeit und Druck ausüben zu können, sollten es mehrere tausend sein.

 

Wie ist die rechtliche Situation und warum wollen Kommunen in ihren Einwohnermeldeämtern Passbildautomaten aufstellen?

Städte und Gemeinden leiden seit langer Zeit unter chronischem Geldmangel und so wird jede Möglichkeit wahrgenommen, zusätzliche Einnahmequellen zu erschließen. Heute zählt jeder Euro, der gespart werden kann und jeder Euro, der eingenommen wird. Kommunen und Gemeinden betätigen sich so immer mehr als verdeckte Unternehmer. Die Erlöse aus der Vermarktung von Passbildstationen haben bereits in den Haushaltsplänen von Städten und Gemeinden einen festen Stellenwert.

Hier z. B. beim Haushaltsplan der Stadt Oberhausen für das Jahr 2010.

Unklar ist allerdings hierbei, ob die Stadt Oberhausen ihre Mehreinnahmen von 25.392,- EUR durch das Aufstellen von Passbildautomaten durch deren eigene Bewirtschaftung und dem Verkauf dieser Passbilder erlösen will oder lediglich durch die Vermietung der Stellflächen hierfür. Dies ist aber sehr wichtig für eine rechtlichen Beurteilung.

Darf die Kommune das überhaupt?

Nach geltender Rechtsauffassung darf eine Gemeinde bestimmte Flächen ihrer Räumlichkeiten zur Bewirtschaftung untervermieten.
Beispiel hierfür: In einem Hallenbad wird ein Restaurant eingeplant; dieses Restaurant wird extern von einem Gastwirt betrieben; die Fläche wird von ihm angemietet; die Mieterlöse kommen der Kommune zu Gute.
Zweites Beispiel: Ähnlich bei der Kfz-Zulassungsstelle, wo Flächen vermietet werden an die Hersteller von Kfz-Schildern.

 

An wen darf die Kommune solche Flächen vermieten?

An jeden, der sich darum bewirbt. In der Vorgabe ist immer das für die Gemeinde wirtschaftlich beste Angebot zu nehmen oder der Anbieter, der den Service am günstigsten anbietet erhält den Zuschlag. Diese Vergabe dieser Vermietungsflächen hat grundsätzlich ausschließlich durch eine öffentliche Ausschreibung zu erfolgen. Es darf keinesfalls "unter der Hand" der Zuschlag erteilt werden. Außerdem dürfen solche Mietverträge nur für einen überschaubaren Zeitraum geschlossen werden (keine Erbhöfe), sodass Interessenten sich danach in Form einer neuen Ausschreibung hierfür wieder neu bewerben können.

Ein Beispiel für eine solche Ausschreibung zur Aufstellung eines Passbildautomaten fand gerade in der Stadt Regensburg statt.
Download Amtsblatt Regensburg

 

Was dürfen die Kommunen nicht?

Nach allgemeiner Rechtsauffassung dürfen Kommunen in ihren Einwohnermeldeämtern keine "direkte Bewirtschaftung" durchführen.

Das heißt, sie dürfen keine Passbilder selbst herstellen; sie dürfen die Automaten nicht selbst betreiben; sie dürfen keinerlei Hilfestellung bei der Herstellung der Ausweisbilder leisten; sie dürfen auch kein Geld entgegennehmen; sie dürfen in keinster Weise irgendeinen Service für die Erstellung dieser Passbilder durchführen.

Für all dies ist ausschließlich der Betreiber des Passbildautomaten (der Mieter der Fläche) zuständig. Geschieht dies aber doch, so können Fotografen hiergegen rechtlich vorgehen und die Kommune auf Unterlassung verklagen und ggf. Schadensersatz fordern.

Das Geld für die misslungenen Passbilder muss der Betreiber zurückzahlen, nicht das Amt. Auch dürfen Mitarbeiter des Amtes nicht bei der Herstellung der Passbilder behilflich sein. Auch dürfen sie nicht z. B. das Papier des Druckers auffüllen oder die Druckerpatrone wechseln. Alles dies darf nur der Betreiber des Automaten tun!


Des einen Freud ist (dann oft) der anderen Leid

Während der Großteil der Fotografen sich zu Recht darüber beschwert, dass die Kommunen solche Automaten überhaupt aufstellen lassen und damit Einfluss auf den privatwirtschaftlichen Handel in ihrer Gemeinde oder Stadt nehmen, machen andere Fotografen Nägel mit Köpfen und sichern sich das Geschäft.

Beispiel aus der Gemeinde Maxhütte-Haidhof: Hier werden bereits die Daten der Aufnahme direkt auf den Arbeitsplatz der Sachbearbeiterin, die den neuen Personalausweis ausgibt, übertragen.

Nach einer vertraulichen, internen Information aus der Stadtverwaltung Köln soll das Aufkommen an Passbildern, die in aufgestellten Automaten der Einwohnermeldeämtern stehen, bereits 25 - 30 % aller beantragten Personalausweise betragen - Tendenz stark steigend. Das trifft die Fotografen und Fotofachhändler in Köln bereits jetzt hart.

Die Preise für diese Ausweisbilder bei aufgestellten Automaten differieren bundesweit stark und liegen zwischen 6,- und 12,- EUR. Manchmal sind die Bilder sogar teurer als in den Fotostudios und Fachgeschäften.

 

Regelungen in Oesterreich und der Schweiz

Völlig unterschiedliche Vorgehensweisen findet man in unseren Nachbarländern Österreich und der Schweiz.

Der Zentralverband der Österreichischen Berufsfotografen war clever und hat sich beizeiten, seit der Einführung der biometrietauglichen Passbilder, in Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Innenministerium das Geschäft gesichert. Die im Bundesverband organisierten und für die Herstellung dieser Passbilder zertifizierten Fotografen mit entsprechendem Siegel dürfen  diese Bilder herstellen.

Informationen hierzu:
www.passbildkriterien.at/behoerden.html

In der Schweiz dagegen sieht es ganz anders aus. Dort ist das Passbildgeschäft den Fotografen inzwischen komplett verloren gegangen. Seit der dortigen Einführung des E-Pass 10, wird dieser wegen der Aufbringung der notwendigen Daten des Fotos und der Fingerabdrücke ausschließlich aus Sicherheitsgründen nur noch in so genannten Ausweiszentren der Kantone hergestellt. Die Fotografen bleiben außen vor.

Bürgerfreundlich ist das Ganze sicherlich nicht, die Kosten sind immens, und vor den Ausweiszentren bilden sich oft lange Schlangen, von Schweizern, die ihren neuen Pass beantragen wollen.

Weitere Infos hierzu:
ww
w.pom.be.ch/pom/de/index/zivilstand-pass-id/schweizer-pass-identitaetskarte.assetref/content/dam/documents/POM/MIP/de/Flyer%20der%20neue%20Schweizer%20Pass.pdf

Es gibt Gerüchte, dass dieses "Schweizer Verfahren" trotz aller bisherigen Dementis bald auch in Deutschland und in den anderen EU-Ländern übernommen werden soll.


Antidiskriminierungsgesetz - Anonymisiertes Bewerbungsverfahren ohne Bewerbungsbilder - Pilotprojekt jetzt auch in NRW

Seit wenigen Wochen läuft ein Pilotprojekt der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, um zu testen, ob das so genannte anonymisierte Bewerbungsverfahren in Zukunft in Deutschland vielleicht durchgeführt werden kann. Bei diesem Bewerbungsverfahren dürfen Berufsbewerber der Bewerbung keinerlei Informationen mehr bezüglich ihres Geschlechts, ihres Namens, ihres Alters und ihres Aussehens beifügen. Auch sind Hinweise des Bewerbers zu dessen Geburtsort/-datum und Familienstand nicht gewünscht.

Gegen diese Pläne regt sich zunehmend Widerstand, und nicht nur seitens der Arbeitgeberverbände. Der Sinn oder Unsinn dieses Verfahrens wird lebhaft diskutiert. Auch unter den Politikern, die letztendlich über ein solches Verfahren zu entscheiden haben, ist die Meinung - quer durch alle Parteien - hierzu uneinheitlich. Es fällt aber auf, dass besonders die SPD, die Grünen und die Linke hieraus wohl politisches Kapital schlagen wollen.

Anders ist es nicht zu verstehen, dass - obwohl man sich in Berlin auf ein Pilotprojekt geeinigt hat - das Bundesland NRW unter der zzt. amtierenden Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) nun für sich selbst auch ein Pilotprojekt starten will und alle Landesministerien und NRW-Behörden anweisen will, nur noch anonymisierte Bewerbungen für eine Arbeitsplatzausschreibung zuzulassen. Das Modellprojekt soll zum 1. Januar des nächsten Jahres beginnen.

Bei der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit dürfen sich Bewerber für den Nachwuchs in Führungsetagen (Trainees) bereits seit 1. September 2010 nur noch anonym für einen Arbeitsplatz bewerben. SPD und Grüne sehen hierin u. a. die Möglichkeit, die Eingliederung von ausländischen Arbeitnehmern in die Arbeitswelt zu erleichtern, wie die Staatssekretärin des NRW-Integrationsministeriums betont.
www.dradio.de/dlf/sendungen/campus/1240626/

Ich persönlich glaube nicht, dass durch ein solches anonymisiertes Bewerbungsverfahren die Diskriminierung von Menschen geringer wird oder ganz abgebaut wird. Im Gegenteil: Ich denke, dass vielen Bewerbern bei der persönlichen Vorstellung erst dann bewusst wird, dass sie ggf. aus anderen Gründen als ihrer fachlichen Qualifizierung abgelehnt werden.

Diskriminierung beseitigt man nicht durch ein speziell geartetes Bewerbungsverfahren, Diskriminierung ist ein Problem der Gesellschaft bzw. das Problem jedes Einzelnen. Es wird immer mehr deutlich, dass es sich hierbei um eine rein politische Diskussion handelt, bei der so getan wird, als würden die meisten Arbeitgeber bei der Einstellung ihres Personals diskriminieren und nicht nach fachlichen Aspekten den Berufsbewerber aussuchen.

Für viele Fotostudios hätte das Verbot von Bewerbungsbildern verheerende wirtschaftliche Folgen.


Handwerkskammern unter Druck

Nach der Veröffentlichung über das geschäftsschädigende Verhalten von drei Handwerkskammern gegenüber ihren Mitgliedern, den Berufsfotografen, welches in der FotoWerkstatt-Infomail vom 22.10.2010 veröffentlicht wurde, ist es zu zahlreichen Protesten und Reaktionen seitens der betroffenen Fotografen dieser Kammern, aber auch nicht betroffener Fotografen gekommen.

Zur Erinnerung: Die Handwerkskammern Mittelfranken, Koblenz und Berlin boten im Rahmen ihrer Weiterbildung ihren Mitgliedern (nicht den Fotografen) Seminare zum Thema Digitalfotografie an, bei denen man über Portrait- bis zur Produktfotografie erlernen sollte, wie man selbst seine eigenen Dienstleistungen und Produkte fotografieren kann, um sie in Flyern und im Internet zu präsentieren.

In zahlreichen E-Mails, die in der FotoWerkstatt eingingen, machte sich die Wut und Enttäuschung vieler Fotografen auch über die Zwangsmitgliedschaft in den Handwerkskammern Luft.

Nicht nur dieses Vergehen der drei Kammern wurde angeprangert, sondern eine Vielzahl von Beschwerden über die Arbeit der Handwerkskammern wurde deutlich. Man spürt ungemein viel Frust wenn es um das Thema Handwerkskammer geht. Viele Fotografen haben sich auch an die betroffenen Handwerkskammern gewandt und die Rücknahme dieser geschäftsschädigenden Seminarangebote gefordert.

Unmittelbar reagiert hat auch die Geschäftsstelle des bpp und den drei betroffenen Handwerkskammern einen deutlichen Brief geschrieben; eine Erklärung zu diesen Seminaren gefordert, darüber hinaus gefordert, dass solche Seminare in Zukunft nicht mehr angeboten werden. Die Reaktion hierauf ist wie folgt:
Die Handwerkskammern Koblenz und Mittelfranken haben dem bpp, wenn auch erst nach einer gewissen "Denkphase", geantwortet und die betreffenden Seminare von ihrer Internetseite entfernt.

Aber aus den Schreiben, die der bpp erhalten hat, geht keine wirkliche Einsicht hervor, einen Fehler gemacht zu haben, geschweige denn die Erklärung, dies in Zukunft zu unterlassen.

Hier einige Zitate und Rechtfertigungsversuche aus den Schreiben der beiden Kammern, die dies deutlich machen:

  • "... Da viele Anwender mit den neuen Funktionen und Fachbegriffen einer Digitalkamera/Digitalspiegelreflexkamera überfordert sind, wurden diese Kurse offeriert."
  • "... Wir dürfen Ihnen mitteilen, dass die beiden Tageskurse wegen zu geringer Teilnehmerzahl ausfallen werden. Deshalb wurde auch bereits die Werbung dafür eingestellt."
    (Die Werbung wurde also nicht eingestellt, weil man eingesehen hatte, einen Fehler gemacht zu haben.)
  • "... vielmehr sehen wir die Maßnahme (Digitalseminare für andere Handwerker) als Wegbereiter und Brückenschlag zum Profifotografen."
  • "... Der engagierte Dozent war selbst 12 Jahre lang Geschäftsführer eines Fotofachgeschäfts (!) mit angebundenem Atelier und sieht sich dem Fotografenhandwerk und dem Fotohandel gegenüber verpflichtet, loyal zu sein."
    (Die Kammer sieht sich dann wohl eher nicht verpflichtet, sich und loyal gegenüber den Berufsfotografen zu zeigen?)
  • "... Wenn durch Maßnahmen, wie es der Kurs Digitale Fotografie I und II war, Handwerker sensibilisiert werden, ihre Präsentation auf ein höheres Niveau zu stellen, dann kann das eigentlich nur in Ihrem und im Sinne Ihrer Kollegen sein."
    (Ach so, sie sollen erst selbst lernen und dann feststellen, dass sie zum Fotografen gehen müssen?)

Man kommt sich irgendwie vera... vor, wenn man das liest. Beide Schreiben waren in ihrer Argumentation recht deckungsgleich - da hat man sich dann wohl vorher erstmal drüber unterhalten? :-)

Als besonders uneinsichtig und kritikresistent zeigt sich die Handwerkskammer Berlin mit ihrem Kurs "Seminar für die Objektfotografie von Möbeln", der nach wie vor auf der Website der Kammer ausgeschrieben und beworben wird.
Download Flyer der HWK Berlin

Die HWK Berlin hat auch auf das Schreiben des bpp bisher nicht geantwortet und vielleicht ist der Druck der Kollegen aus Berlin auch nicht groß genug, um die Handwerkskammer zum Einlenken zu bewegen?

Also, wer sich über diese Dinge aufregt, das dürfen auch ruhig Kollegen sein, die nicht aus Berlin kommen:
Macht Druck! Ruft an oder schreibt E-Mails!

Kontaktdaten:
Handwerkskammer Berlin
Hauptgeschäftsführer: Jürgen Wittke
Blücherstr. 68
10961 Berlin
Tel.: 0 30/2 59 03-2 21
E-Mail: wittke@hwk-berlin.de

Justiziar-/Rechtsberatung der HWK Berlin:
Petra Heimhold
Assessorin
Tel.: 0 30/2 59 03-3 91

Dozent des Kurses "Digitalfotografie von Möbeln":
Tischlermeister(!)
Lutz Schell-Peters
Tel.: 0 30/2 59 03-4 53

Insgesamt hat es sich aber gezeigt, dass, wenn Berufsfotografen sich gegen solche Dinge wehren, und das massiv und in aller Deutlichkeit tun, Reaktionen und Konsequenzen nicht ausbleiben.

Dennoch waren für die Geschäftsstelle des bpp diese Erklärungen der Kammern, und auch die vielfältigen Klagen über die Handwerkskammern und die nicht ausreichende Zwangsmitgliedschaft, Grund genug, an den Geschäftsführer des ZDH, Herrn Schwannecke, einen Brief zu schreiben. In diesem wurde auf die Missstände in den Kammern und die Benachteiligungen der Berufsfotografen durch die Zwangsmitgliedschaft sowie die Untätigkeit der Kammern deutlich hingewiesen.

Download: Brief an den ZDH Berlin vom 05.11.2010

Ich denke, dass dieser Brief vieles aussagt über die Stimmung und die Probleme, die Berufsfotografen im Handwerk haben. So kann es nicht weitergehen. Aber, interessiert das die Handwerkskammern und das Zentrale Handwerk überhaupt? Warten wir ab. Bis jetzt hat die bpp Geschäftsstelle auch auf diesen Brief noch keine Antwort erhalten.

Bleibt als Fazit zu sagen:
Berufsfotografen in Deutschland müssen sich mit vielen Problemen herumschlagen, die nichts mit ihrer alltäglichen Arbeit im Studio zu tun haben.

Wir müssen uns wehren und behaupten, damit unser Beruf nicht untergeht. Aber das können wir, wenn wir, egal, ob Portrait- oder Werbefotograf, Schnittstellen für Gemeinsamkeiten suchen, unsere Qualität und Leistungen in der Öffentlichkeit präsentieren und auf Missstände, die unsere Arbeit behindern und beeinträchtigen, öffentlich aufmerksam machen.

Wir sollten nicht länger schweigen!

Viele Kolleginnen und Kollegen haben in ihren E-Mails an die FotoWerkstatt gefragt, wie man sich wehren kann, was man tun kann, um der Zwangsmitgliedschaft in einer HWK, sofern man erstmal Mitglied ist, zu entkommen.

Eine Kündigung - auch ein geschäftsschädigendes Verhalten seitens der HWK ist kein Grund - ist nicht möglich. Man kann die HWKs aber auf Schadensersatz verklagen oder auf Unterlassung. Nur die Politik oder die HWKs können die Forderung nach Aufhebung der Zwangsmitgliedschaft erfüllen. Vielleicht muss man aber erst so unbequem und laut werden, dass die HWKs gerne auf solche Mitglieder wie uns verzichten?

Aber vielleicht gibt es auch das eine oder andere Schlupfloch, um zumindest die Kammer zu wechseln. Fotografen, die sich auch mit Fotohandel beschäftigen, können ggf. zur IHK wechseln (das ist auch ein wenig günstiger). Dies gilt auch für Fotografen, die sich schwerpunktmäßig mit Graphik und Fotodesign beschäftigen.

Fotografen aus den betroffenen Kammerbezirken Mittelfranken, Koblenz und Berlin können ggf. versuchen, die HWK zu wechseln, um sich in einer regional benachbarten HWK anzumelden; dies mit der Begründung, dass man in der betreffenden HWK ihre Interessen nicht mehr vertritt, sondern ihnen eher schadet.


So, das war's für heute. Keine allzu guten Nachrichten - aber, ich danke allen, die bis zu diesem Punkt diese Infomail gelesen haben und ich hoffe, dass ich über das eine oder andere zur Aufklärung und zur Information beigetragen habe.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Michael Belz
- geschäftsführender Gesellschafter der FotoWerkstatt -

 


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FotoWerkstatt - Michael Belz, Wolfgang Kornfeld GbR

Privatwirtschaftliches Weiterbildungszentrum für Fotografen

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