Petitionsantrag an den Bundestag gegen die Aufstellung von Passbildautomaten in Einwohnermeldeämtern
Für großen Ärger und inzwischen auch Widerstand sorgt eine Äußerung des Bundesinnenministers in einem Erlass zur Einführung der neuen Personalausweise vom 22. April 2010. Herr de Maizière sieht u. a. die Möglichkeit, dass die für den Personalausweis notwendigen Lichtbilder auch von der Personalausweisbehörde gefertigt werden können.
Auf Anfrage beim Pressesprecher des Bundesinnenministeriums durch den bpp (bund professioneller portraitfotografen) betonte der zuständige Pressesprecher, dass dies lediglich eine Option sei, die den Kommunen eingeräumt werde und es würde keinerlei "Beeinflussung" der Kommunen durch das Innenministerium stattfinden.
Darauf gefragt, warum der Bundesinnenminister überhaupt eine solche Empfehlung ausspreche, wurden folgende Gründe angeführt: Unter anderem sollte ein Medienbruch zukünftig vermieden werden (d. h., es sollen nach Möglichkeit bald keine Papierbilder mehr abgegeben werden, die dann umständlich eingescannt werden müssen). Außerdem sehe man eine gewisse Bürgerfreundlichkeit in dem Serviceangebot, die Passbilder direkt vor Ort machen zu können. Der dritte Punkt: Sicherheitsaspekte. Es sollte vermieden werden, dass evtl. "Bildmanipulationen"(??) stattfinden.
Bleibt die Frage: Wer oder was wird hier eigentlich manipuliert?
Fakt ist, und das nicht erst seit dieser unsäglichen Empfehlung, dass in den letzten Jahren in immer zunehmendem Maße die Kommunen in ihren Einwohnermeldeämtern Passbildautomaten aufstellen lassen, die dann von den Bürgern zur Herstellung von Passbildern für alle behördlichen Unterlagen benutzt werden können. Die Frage, die sich hier aufdrängt, ist, dürfen das die Kommunen überhaupt? Mit welcher Legitimation schädigen Städte und Gemeinden Fotostudios und Fotofachgeschäfte, die letztendlich doch auch Gewerbesteuerzahler sind?
Um dies zu klären und ggf. eine Aufstellung solcher Automaten zu verhindern, ist eine Petition beim Deutschen Bundestag beantragt worden, um die Einmischung des Staates in privatwirtschaftliche Angelegenheiten zum Nachteil von Berufsfotografen zu verhindern.
Dieser Antrag, auch wenn er nicht in allen Punkten glücklich formuliert ist, kann und sollte (auch aus Gründen der Solidarität) von möglichst vielen Berufsfotografen, aber auch von den Mitarbeitern der Studios (deren Arbeitsplätze hängen letztendlich auch daran), unterzeichnet werden.
Die Mitzeichnungsfrist für diese Petition endet am 15.12.2010.
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=14694
Auch, wenn diese Petition wohl wenig Erfolg in der grundsätzlichen Sache haben dürfte, ist es dennoch sehr wichtig, dass hier zum ersten Mal Berufsfotografen nachdrücklich auf ihre Probleme aufmerksam machen und dies auch öffentlich. Berufsfotografen haben in der Politik so gut wie keine Lobby, aber, wenn niemand etwas von uns hört, kann auch niemand etwas für uns tun. Bisher haben etwa 800 Personen diesen Petitionsantrag gezeichnet. Um aber mehr Aufmerksamkeit und Druck ausüben zu können, sollten es mehrere tausend sein.
Wie ist die rechtliche Situation und warum wollen Kommunen in ihren Einwohnermeldeämtern Passbildautomaten aufstellen?
Städte und Gemeinden leiden seit langer Zeit unter chronischem Geldmangel und so wird jede Möglichkeit wahrgenommen, zusätzliche Einnahmequellen zu erschließen. Heute zählt jeder Euro, der gespart werden kann und jeder Euro, der eingenommen wird. Kommunen und Gemeinden betätigen sich so immer mehr als verdeckte Unternehmer. Die Erlöse aus der Vermarktung von Passbildstationen haben bereits in den Haushaltsplänen von Städten und Gemeinden einen festen Stellenwert.
Hier z. B. beim Haushaltsplan der Stadt Oberhausen für das Jahr 2010.
Unklar ist allerdings hierbei, ob die Stadt Oberhausen ihre Mehreinnahmen von 25.392,- EUR durch das Aufstellen von Passbildautomaten durch deren eigene Bewirtschaftung und dem Verkauf dieser Passbilder erlösen will oder lediglich durch die Vermietung der Stellflächen hierfür. Dies ist aber sehr wichtig für eine rechtlichen Beurteilung.
Darf die Kommune das überhaupt?
Nach geltender Rechtsauffassung darf eine Gemeinde bestimmte Flächen ihrer Räumlichkeiten zur Bewirtschaftung untervermieten. Beispiel hierfür: In einem Hallenbad wird ein Restaurant eingeplant; dieses Restaurant wird extern von einem Gastwirt betrieben; die Fläche wird von ihm angemietet; die Mieterlöse kommen der Kommune zu Gute. Zweites Beispiel: Ähnlich bei der Kfz-Zulassungsstelle, wo Flächen vermietet werden an die Hersteller von Kfz-Schildern.
An wen darf die Kommune solche Flächen vermieten?
An jeden, der sich darum bewirbt. In der Vorgabe ist immer das für die Gemeinde wirtschaftlich beste Angebot zu nehmen oder der Anbieter, der den Service am günstigsten anbietet erhält den Zuschlag. Diese Vergabe dieser Vermietungsflächen hat grundsätzlich ausschließlich durch eine öffentliche Ausschreibung zu erfolgen. Es darf keinesfalls "unter der Hand" der Zuschlag erteilt werden. Außerdem dürfen solche Mietverträge nur für einen überschaubaren Zeitraum geschlossen werden (keine Erbhöfe), sodass Interessenten sich danach in Form einer neuen Ausschreibung hierfür wieder neu bewerben können.
Ein Beispiel für eine solche Ausschreibung zur Aufstellung eines Passbildautomaten fand gerade in der Stadt Regensburg statt. Download Amtsblatt Regensburg
Was dürfen die Kommunen nicht?
Nach allgemeiner Rechtsauffassung dürfen Kommunen in ihren Einwohnermeldeämtern keine "direkte Bewirtschaftung" durchführen.
Das heißt, sie dürfen keine Passbilder selbst herstellen; sie dürfen die Automaten nicht selbst betreiben; sie dürfen keinerlei Hilfestellung bei der Herstellung der Ausweisbilder leisten; sie dürfen auch kein Geld entgegennehmen; sie dürfen in keinster Weise irgendeinen Service für die Erstellung dieser Passbilder durchführen.
Für all dies ist ausschließlich der Betreiber des Passbildautomaten (der Mieter der Fläche) zuständig. Geschieht dies aber doch, so können Fotografen hiergegen rechtlich vorgehen und die Kommune auf Unterlassung verklagen und ggf. Schadensersatz fordern.
Das Geld für die misslungenen Passbilder muss der Betreiber zurückzahlen, nicht das Amt. Auch dürfen Mitarbeiter des Amtes nicht bei der Herstellung der Passbilder behilflich sein. Auch dürfen sie nicht z. B. das Papier des Druckers auffüllen oder die Druckerpatrone wechseln. Alles dies darf nur der Betreiber des Automaten tun!
Des einen Freud ist (dann oft) der anderen Leid
Während der Großteil der Fotografen sich zu Recht darüber beschwert, dass die Kommunen solche Automaten überhaupt aufstellen lassen und damit Einfluss auf den privatwirtschaftlichen Handel in ihrer Gemeinde oder Stadt nehmen, machen andere Fotografen Nägel mit Köpfen und sichern sich das Geschäft.
Beispiel aus der Gemeinde Maxhütte-Haidhof: Hier werden bereits die Daten der Aufnahme direkt auf den Arbeitsplatz der Sachbearbeiterin, die den neuen Personalausweis ausgibt, übertragen.
Nach einer vertraulichen, internen Information aus der Stadtverwaltung Köln soll das Aufkommen an Passbildern, die in aufgestellten Automaten der Einwohnermeldeämtern stehen, bereits 25 - 30 % aller beantragten Personalausweise betragen - Tendenz stark steigend. Das trifft die Fotografen und Fotofachhändler in Köln bereits jetzt hart.
Die Preise für diese Ausweisbilder bei aufgestellten Automaten differieren bundesweit stark und liegen zwischen 6,- und 12,- EUR. Manchmal sind die Bilder sogar teurer als in den Fotostudios und Fachgeschäften.
Regelungen in Oesterreich und der Schweiz
Völlig unterschiedliche Vorgehensweisen findet man in unseren Nachbarländern Österreich und der Schweiz.
Der Zentralverband der Österreichischen Berufsfotografen war clever und hat sich beizeiten, seit der Einführung der biometrietauglichen Passbilder, in Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Innenministerium das Geschäft gesichert. Die im Bundesverband organisierten und für die Herstellung dieser Passbilder zertifizierten Fotografen mit entsprechendem Siegel dürfen diese Bilder herstellen.
Informationen hierzu: www.passbildkriterien.at/behoerden.html
In der Schweiz dagegen sieht es ganz anders aus. Dort ist das Passbildgeschäft den Fotografen inzwischen komplett verloren gegangen. Seit der dortigen Einführung des E-Pass 10, wird dieser wegen der Aufbringung der notwendigen Daten des Fotos und der Fingerabdrücke ausschließlich aus Sicherheitsgründen nur noch in so genannten Ausweiszentren der Kantone hergestellt. Die Fotografen bleiben außen vor.
Bürgerfreundlich ist das Ganze sicherlich nicht, die Kosten sind immens, und vor den Ausweiszentren bilden sich oft lange Schlangen, von Schweizern, die ihren neuen Pass beantragen wollen.
Weitere Infos hierzu: www.pom.be.ch/pom/de/index/zivilstand-pass-id/schweizer-pass-identitaetskarte.assetref/content/dam/documents/POM/MIP/de/Flyer%20der%20neue%20Schweizer%20Pass.pdf
Es gibt Gerüchte, dass dieses "Schweizer Verfahren" trotz aller bisherigen Dementis bald auch in Deutschland und in den anderen EU-Ländern übernommen werden soll.
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