Staatliche Förderung für Maßnahmen der Weiterbildung
1. Bundesweite Fördermittel für berufliche Weiterbildung
Der Europäische Sozialfonds für Deutschland (EFS) stellt Fördermittel für Weiterbildungsaktivitäten kleiner und mittelständischer Unternehmen in Aussicht. Beantragt werden können Fördermittel für selbständige Fotografen und deren Mitarbeiter zur beruflichen Weiterbildung (Besuch von Seminaren und Workshops)
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2. Prämiengutscheine
Dieses Instrument der „Bildungsprämie“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung fördert besonders Zielgruppen mit geringem Einkommen. Die Förderung, die am 01.12.2008 in Kraft getreten ist, erfolgt bundesweit und kann sowohl für die Seminare im Bereich Fotografie als auch für die Weiterbildungslehrgänge zur Erlernung der Bildbearbeitungssoftware Photoshop in Anspruch genommen werden.
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3. Staatliche Förderung für die Unternehmensberatung von Fotostudios durch die FotoWerkstatt
Die finanzielle Förderung von Unternehmensberatungen für Fotostudios durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zielt ab auf Beratungen in Bezug auf alle wirtschaftlichen, technischen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen und Probleme der Unternehmensführung und der Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen. Förderberechtigt sind alle Fotografen / Fotostudios, die ihr selbständiges Gewerbe länger als ein Jahr betreiben. Die Beratungen durch die FotoWerkstatt sind als förderwürdig anerkannt.
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4. Bildungsscheck NRW
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert auch im Jahr 2009 die Weiterbildung von Beschäftigten kleiner und mittlerer Unternehmen. Dies gilt auch für die Weiterbildungsangebote im Bereich der Berufsfotografie, sowohl für die Seminare und Workshops als auch für Weiterbildungslehrgänge zur Erlernung der Bildbearbeitungssoftware Photoshop.
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